AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kölsch+Krug GmbH

 
1.) Angebot
Unsere Preise sind stets freibleibend. Mündliche, tel. Vereinbarungen, oder Zusagen unserer Verkaufsorgane sind nur dann gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers sind anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Ändern sich nach Angabe des Angebotes oder nach Auftragsbestätigung bis zur Lieferung die maßgebenden Kostenfaktoren wesentlich, so werden Lieferer und Besteller sich über eine Anpassung der Preise verständigen. Fälle höherer Gewalt wie Krieg, Kriegsbedrohung, Aufruhr, Streik, Arbeitssperre, Transportschwierigkeiten, Brand, extreme Wetterverhältnisse, Betriebsstörungen auch in den Betrieben unserer Zulieferer- berechtigen den Lieferer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Auftrag ganz, oder teilweise zurückzutreten. Dies gilt auch für die Verhältnisse auf der Baustelle. Vereinbarte Pönale verschieben sich entsprechend.


2.) Lieferung
Die Lieferung können wir nur annähernd angeben. Ein Anspruch des Bestellers auf Entschädigung bei Lieferzeitüberschreitung besteht nicht. Sonderanfertigungen können nicht zurückgezogen werden, es sei denn, der Auftraggeber trägt die entstandenen Unkosten.


3.) Verpackung und Versand
Verpackung wird billigst berechnet. Versand erfolgt unfrei ab Werk auf eigene Gefahr des Bestellers. Bei Lieferungen an Kunden außerhalb der EU frei deutscher Landesgrenze.


4.) Beanstandungen
Erkennbare Fehler müssen vom Auftraggeber sofort bei Erhalt der Lieferung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche reklamiert werden. Mängelrügen entbinden den Auftraggeber nicht von seinen Vertragsverpflichtungen. Falls von uns Garantien über die Qualität unserer Lieferung abgegeben werden, gelten deren Erfüllung als einzige Entschädigung im Schadensfall, soweit dies nicht geltendem Recht zuwiderläuft. Alle weiteren Ersatzforderungen, insbesondere für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Für Folgeschäden haften wir nur, wenn uns grobes Verschulden nachgewiesen werden kann. Kleinere Größen-, Gewichts- und Farbdifferenzen können kein Grund zur Beanstandung sein.


5.) Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar wie auf der Rechnung angegeben. Annahme von Wechsel bleibt vorbehalten und gilt nicht als Barzahlung. Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Vom 60. Tage an nach der Fakturierung werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank berechnet.


6.) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Einlösung der dafür hergegebenen Schecks und Wechsel unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt schließt eine ordnungsgemäße Nutzung der Ware im Betrieb des Auftraggebers nicht aus. Eine Verpfändung der noch nicht vollständig bezahlten Ware an Dritte ist nicht zulässig. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltswaren von dritter Seite sind dem Zulieferer unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstandene Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers, soweit sie nicht von dritten getragen werden.


7.) Schlussbestimmung
Sollte einer dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, verpflichten sich die Vertragsparteien, eine dieser ganz oder teilweise nichtigen oder unwirksamen Regelungen nach Sinn und Zweck oder Ziel entsprechende wirksame Regelung zu treffen. Eine Teilunwirksamkeit oder Teilnichtigkeit berührt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.